Freelancer tragen nicht nur ein großes unternehmerisches sondern auch ein privates Risiko. Unvorhergesehene negative Ereignisse können gar die gesamte Existenz des Selbstständigen gefährden. Um den individuell optimalen Versicherungsschutz zu finden, sollte sich der Freelancer bereits in der Planungsphase der Unternehmung eingehend mit Pflichtversicherungen, unbedingt notwendigen Versicherungen und eventuell zu vernachlässigenden Versicherungen informieren.

Pflichtversicherungen im privaten Bereich

Freelancer sind generell dazu verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Dabei besteht die freie Auswahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Entscheidet sich der Selbstständige für eine private Krankenversicherung muss er zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese automatisch enthalten.

Weitere wichtige Versicherungen im privaten Bereich

Für Selbstständige bestimmter Berufsgruppen besteht darüber hinaus die Pflicht, eine Rentenversicherung abzuschließen. Ob verpflichtend oder nicht, eine bestimmte Form der Altersvorsorge ist für jeden Freelancer unbedingt empfehlenswert. Das gleiche gilt auch für eine geeignete Pivathaftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risiko-Lebens- und eine Sachversicherung (z.B. Hausratversicherung, Kfz-Versicherung etc.)

Versicherungen, die jeder Freelancer abschließen sollte

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Freelancer abschließen kann. Die Betriebshaftpflicht springt dann ein, wenn durch die berufliche Tätigkeit Schaden bei einem Dritten verursacht worden ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Eingeschlossen sind sowohl medizinische Behandlungskosten als auch die Reparatur bzw. der Ersatz beschädigter Gegenstände sowie kurzfristige Vermögenseinbußen und Sonderausgaben. Die Versicherung beinhaltet auch Schäden, die durch das Firmen- oder Betriebsgelände entstanden sind, beispielsweise wenn ein Lieferant auf dem vereisten Firmengelände stürzt und sicher verletzt.

Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur den Vermögensfolgeschaden, wie beispielsweise die medizinische Behandlung der geschädigten Person, ab. Finanzielle Schäden, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden sondern beispielsweise aufgrund einer falschen Beratung oder Projektplanung resultieren, werden durch die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt. Für einige Berufsgruppen, darunter Rechtsanwälte und Steuerberater, ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Diese ist jedoch auch für alle anderen selbstständigen Berufsgruppen unbedingt empfehlenswert.

Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Inhaltsversicherung kommt für Schäden am Betriebs- und Büroinventar auf, welche durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht worden sind. So genannte Elementarschäden infolge von Hochwasser und Erdrutsche sind ebenfalls oftmals Bestandteil der Inhaltsversicherung. Je nach Schadensausmaß übernimmt die Versicherung die Reparatur oder kommt für die Neuanschaffung auf. Freelancer sollten die Inhaltsversicherung darüber hinaus noch um die Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern. Ist der Schaden aufgrund der genannten Vorfälle so groß, dass der gesamte Betrieb zeitweilig unterbrochen werden muss, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Löhne und Gehälter der Angestellten inklusive der Sozialabgaben, Mietzahlungen und entgangene Gewinne.

Gewerberechtsschutzversicherung

Neben viel Ärger und zeitlichen Aufwand summieren sich Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten in kürzester Zeit zu einem großen Betrag. Dieser kann den Freelancer unter Umständen in große finanzielle Not bringen. Um sich zumindest vor den Kosten rund um gerichtliche Auseinandersetzungen zu schützen, ist eine Gewerberechtsschutzversicherung unbedingt zu empfehlen. Diese kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn ein Freelancer aufgrund eines für ihn negativen Steuerbescheids Einspruch einlegt und es letztendlich zu einem Rechtsstreit kommt.

Fazit:

Die private und betriebliche Absicherung ist für einen Freelancer unabdingbar. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass zu viele und unnötige Versicherungen abgeschlossen werden. Jeder Freelancer sollte sich deshalb genauestens über seine individuellen Risiken im Klaren sein und daraufhin abwägen, welche Versicherungen ihm den bestmöglichen Schutz gewähren.

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Management Consultant, Bankingexperte @ schnekenbühl consulting