Im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit als selbstständiger Unternehmensberater hast du bei der Frage die geeignete Rechtsform zu finden einen wichtigen Mandanten, den du zuallererst beraten solltest: dich selbst. Als Freelancer solltest du dir ausführliche Gedanken darüber machen, unter welchem Firmenmantel du deine Tätigkeit betreiben möchtest, denn das hat massive Auswirkungen auf deine steuerliche Situation, die Frage der Haftung und die Behandlung des Kapitaleinsatzes, um nur einige Beispiele zu nennen. Hier erfährst du, was du bei der Wahl der richtigen Rechtsform beachten solltest.

Viele Faktoren spielen eine Rolle

Die eingangs aufgeführten Kriterien sind nur eine Auswahl der Punkte, die bei der Wahl des geeigneten Firmenmantels eine Rolle spielen. Neben ganz individuellen, auf die eigene Lebenssituation abgestimmte Faktoren solltest du die Wahl der Rechtsform im Wesentlichen von diesen Themen abhängig machen:

  • Die steuerliche Situation
  • Die Frage der persönlichen Haftung
  • Das Startkapital
  • Die Anzahl der Gesellschafter
  • Vorstellungen zum Firmennamen
  • Erfordernisse bei einer eventuellen Investorensuche
  • Transparenz bei der Sichtbarkeit der Eigentumsverhältnisse
  • Formale Vorgaben bei der gewerblichen Anmeldung
  • Kriterien einer eventuellen Gemeinnützigkeit

Als einzeln tätiger Freelancer spielen eine Reihe der angeführten Punkte für dich keine Rolle – sie werden nur bei Gesellschaften mit mehreren Teilhabern zum Thema. Genaueres dazu erfährst du beim Gespräch mit deinem Steuerberater, der dich ohnehin durch die Gründungsphase und den späteren Geschäftsbetrieb begleiten sollte.

Der richtige Firmenmantel für Einzelkämpfer

Wenn du deine berufliche Tätigkeit als Einzelperson ausübst, wirst du in der Regel als Freiberufler aktiv werden oder ein Einzelunternehmen gründen. Die zweite Variante kann insbesondere unter steuerlichen Aspekten und Haftungsgründen interessant sein – trotz der erhöhten Anforderungen. Die wichtigsten Varianten sind:

Einzelunternehmer

Vorteilhaft bei Einzelunternehmern gegenüber regulären Unternehmensformen sind die vereinfachten Anforderungen an die Buchführung. Allerdings gibt es für den Einzelunternehmer Obergrenzen. Sie liegen beim Gewinn bei 60.000 Euro und beim Umsatz bei 600.000 Euro jährlich. Übersteigt einer der Zahlen diese Grenze, musst du in eine andere Unternehmensform wechseln. Auch bei der Namensgebung für die Firma ist der Gründer nicht frei – der eigene Name muss enthalten sein, was bei Unternehmensberatern aber meist ohnehin der Fall ist.

Ein-Personen-GmbH

Dieser Firmenmantel empfiehlt sich vor allem, wenn es darum geht, die Haftung auf das Firmenvermögen zu begrenzen. So lange du keine Finanzierung über Fremdkapital betreibst – also beispielsweise einen Bankkredit – greift diese Haftungsbegrenzung in vollem Umfang. Nimmst du allerdings als Geschäftsführer einer GmbH einen Kredit auf, wird die Bank mit ziemlicher Sicherheit zusätzlich eine persönliche Haftungsübernahme über dein Gesamtvermögen verlangen.

Allerdings können bereits die Gründungsregeln diese Rechtsform ausschließen: Normalerweise steht die Ein-Personen-GmbH nur Personen zur Verfügung, die ein Handelsgewerbe betreiben. Bei der regulären Betätigung als Unternehmensberater wird das meist nicht der Fall sein, allenfalls dann, wenn du beispielsweise auch fachbezogene Bücher oder Medien vertreibst. Bei der Namensgebung bist du dagegen frei – du kannst jeden beliebigen Phantasienamen festlegen.

Ein wichtiges Kriterium ist die Einschusspflicht. Auch Ein-Personen-GmbHs müssen wie reguläre GmbHs ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro einbringen.

Unternehmergesellschaft

Diese spezielle Form der GmbH bietet das Beste aus zwei Welten. Obwohl die Bezeichnung etwas anderes vermuten lässt, kannst du eine Unternehmergesellschaft (UG) auch alleine gründen. Der wesentliche Vorteil gegenüber regulären GmbHs: Eine Unternehmergesellschaft kannst du mit einem Stammkapital von einem Euro pro Gesellschafter gründen. Trotzdem bleibt die Haftung auf das Betriebsvermögen begrenzt. Daher hat sich dafür auch die Bezeichnung Mini-GmbH eingebürgert.

Das ist allerdings nur eine Art Vertrauensvorschuss: Die Mini-GmbH ist so lange zur Bildung von Rücklagen verpflichtet, bis das reguläre Stammkapital einer GmbH komplett ist. Zur Kapitalbildung werden jährlich 25 Prozent des Gewinns abgezogen und dem Stammkapital zugeschlagen.

Besonders, wenn deine Unternehmensberatung mit Investitionen verbunden ist – beispielsweise durch die Einrichtung der Geschäftsräume – und du gleichzeitig Haftungsbeschränkung betreiben willst, eignet sich die Mini-GmbH als Rechtsform. Statt das Eigenkapital in die Stammeinlage zu stecken, steht es für die Geschäftsgründung zur Verfügung.

Freiberufler – der flexible Weg

Für die Tätigkeit als Unternehmensberater wird der Status als Freelancer in den meisten Fällen die richtige Lösung darstellen. Der wichtigste Vorteil: Es fällt keine Gewerbesteuer an. Interessanter Beitrage dazu siehe hier. Allerdings gibt es auch einen Nachteil: Eine Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH ist nicht möglich – du haftest immer mit deinem Gesamtvermögen. Ggf. ist eine Absicherung über eine Beraterhaftpflichtversicherung möglich, siehe dazu hier.

Als Unternehmensberater gehörst du laut §18 Einkommensteuergesetz formal ohnehin zu den freien Berufen. Schließt du dich mit anderen Unternehmensberatern zu einer gemeinsamen Firma zusammen, gilt §1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften. Einen Gewerbebetrieb mit Haftungsbeschränkung kannst du – wie bereits erwähnt – in der Regel nur gründen, wenn der Unternehmensgegenstand entsprechende Tätigkeitsfelder einschließt.

Fazit:

Ob Einzelunternehmer oder Freelancer – die richtige Rechtsform ist eine Frage sorgfältiger Bewertung der eigenen Situation und der zukünftigen Erfordernisse. Auf jeden Fall solltest du keine endgültige Entscheidung ohne eingehendes Gespräch mit deinem Steuerberater fällen.

Management Consultant, Bankingexperte @ schnekenbühl consulting