Der EU AI Act verpflichtet Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (Art. 53) erstmals zur offenen Dokumentation ihrer Trainingsdaten. Diese Transparenz wird zur Voraussetzung für Nachvollziehbarkeit, Haftung und Vertrauen im europäischen KI-Markt. Für Betreiber – insbesondere Banken und Finanzdienstleister – entsteht daraus eine Kontroll- und Nachweispflicht im Rahmen ihrer Governance.
Executive Summary für Entscheider:innen
| Kategorie | Kernaussage |
|---|---|
| Pflicht | Anbieter müssen die EU-Vorlage vollständig ausfüllen und vor Marktstart bereitstellen. |
| Form | Die Vorlage C (2025) 5235 final ist der Standard; gleichwertige Formate müssen alle Felder abdecken. |
| Nachweise | Offenlegung gegenüber Behörden und B2B-Kunden auf Anfrage. |
| Laufende Pflicht | Pflege, Änderungsmanagement und revisionssichere Ablage. |
| Konsequenz | Marktstart ohne Transparenzdoku = Compliance-Verstoß. |
1. Muss der Anbieter die EU-Vorlage zwingend nutzen?
Kurz: Ja – inhaltlich zwingend, formal faktischer Standard.
Erläuterung: Art. 53 Abs. 1 lit. d verlangt eine transparente, verständliche und dokumentierte Zusammenfassung der Trainingsdaten. Die EU-Vorlage C (2025) 5235 final des AI Office ist der standardisierte Mechanismus, um alle Pflichtfelder vollständig und vergleichbar offenzulegen. Praxis: Auch wenn ein Anbieter ein eigenes Format nutzt, muss es inhaltlich deckungsgleich sein. In der Bankenpraxis gilt die Originalvorlage als De-facto-Standard.
2. Ist der Anbieter an eine bestimmte Form gebunden?
Kurz: Inhaltlich ja, formal faktisch ja.
Erläuterung: Ziel ist Harmonisierung und Vergleichbarkeit. Daher wird erwartet, dass die offizielle EU-Vorlage vollständig und formal korrekt ausgefüllt wird (Version, Datum, Modell-ID etc.). Unvollständige Felder = Compliance-Risiko.
3. Wem muss der Anbieter den Transparenznachweis vorlegen?
Kurz: Behörden auf Anfrage – und Geschäftskunden (z. B. Banken) im Rahmen der Due Diligence.
Erläuterung:
- Behörden: Bundesnetzagentur oder EU AI Office können die Vorlage anfordern und prüfen.
- Kunden: Betreiber (Deployer) müssen sie einsehen, um eigene Compliance nachzuweisen (Audit-Trail).
- Prüfungen: Die Vorlage dient als evidenzbasierter Nachweis gegenüber Aufsicht und Partnern.
4. Wie sieht der Prozess beim Anbieter aus?
Kurz: Erstellen – aktualisieren – revisionssicher vorhalten.
- Vor Markteinführung: Vorlage vollständig erstellen.
- Änderungsmanagement: Bei Retraining oder Major Releases zeitnah aktualisieren.
- Dokumentation: Revisionssicher speichern und auf Anfrage bereitstellen (Behörde / Kunde).
5. Darf der Anbieter das Modell ohne Vorlage auf den Markt bringen?
Kurz: Nein – das wäre ein Verstoß gegen Art. 53.
Erläuterung: Zwar gibt es kein formales „Zulassungsverfahren“, aber ohne korrekte Transparenzdokumentation liegt ein Regelverstoß vor – mit Risiko von Bußgeldern, Vertriebsverboten oder Rückrufen. Best Practice: Vorlage vor Marktstart finalisieren, intern prüfen, versionieren (Datum / Release).
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